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Exclamation Lange Wartezeiten beim Straßenverkehrsamt
Geschrieben von: Mario Stübing - 23.11.2020, 19:21 - Forum: Praktische Prüfung - Keine Antworten

Auch wenn es heißt, dass der Führerschein innerhalb von einer Woche abgeholt werden kann, ist die Realität doch wieder mal ganz anders.

Selbst ein Artikel in einer Lokalen Zeitung, konnte die Behörde nicht dazu bringen, die Wartezeit zu reduzieren. Wenn man heute anruft bekommt man einen Termin in ca 3 Wochen. Dabei hatte doch die Geschäftsleitung gegenüber des Anzeigers behauptet dass die Wartezeit maximal eine Woche nicht übersteigen würde.

Unser Tipp!!!

Lasst den Führerschein von Eurer Fahrschule abholen. Die Fahrschulen sind in der Regel, jede Woche bei dem Straßenverkehrsamt. Die Fahrschule benötigt nur eine Vollmacht und euren Personalausweis um den Führerschein abzuholen.



Angehängte Dateien
.pdf   Vollmacht Führerscheinabholung beim SVA.pdf (Größe: 40,8 KB / Downloads: 0)
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Exclamation Es soll wieder weiter gehen.
Geschrieben von: Mario Stübing - 05.05.2020, 10:53 - Forum: Corona Virus - Antworten (1)

Laut einem Facebook Eintrag von Minister Althusmann geht der Ausbildungsbetrieb am 11.05.2020 wieder los.
Damit werden wir auch unsere Weiterbildung wieder aufnehmen.
Hier mal ein Link zu dem Facebook Eintrag. 
Bitte setzt Euch ab sofort mit Euren Ausbildungsstätten in Verbindung. Dort erfahrt Ihr wie der Start durchgeführt wird. 
 
Bleibt Gesund.

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  April Updates PC Professional
Geschrieben von: Mario Stübing - 09.04.2020, 10:16 - Forum: Dies und Das - Keine Antworten

Da wollte uns der Vogelverlag die Updates für A&B zukommen lassen, sodass man über Ostern diese Installieren kann. Doch leider hat dieses nicht geklappt... 
Ist ja total schade, könnte man die Zeit des Rumoxidieren doch gerade dafür gut nutzen.... Naja, so soll es dann wohl sein.

Welche Programme benutzt Ihr denn so in den Fahrschulen?

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  Forenregeln
Geschrieben von: Mario Stübing - 04.04.2020, 11:39 - Forum: Über dieses Board - Keine Antworten

§ 1 Geltungsbereich
Für die Nutzung des Forums Forum aus dem Norden von Fahrlehreronline.de (nachfolgend "Anbieter" genannt) gelten nachfolgende Bedingungen.
Die Nutzung des Forums ist nur zulässig, wenn Sie als Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptieren.
§ 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand
1. Voraussetzung für die Nutzung des Forums ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular. Nach der Registrierung über das Online-Formular im Forum bekommen Sie eine Bestätigungsemail zur Verifizierung Ihrer Daten zugeschickt, mit der Sie Ihre Registrierung per Mouseclick bestätigen können. Mit der Aktivierung Ihres Accounts durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Foren-Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).
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5. Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.
6. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. Der Anbieter wird die Nutzer entsprechend über die Änderungen informieren.
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§ 3 Pflichten als Foren-Nutzer
1. Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

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  • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden;

  • wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen;

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  • Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers im Forum zu veröffentlichen;

  • Werbung im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen nur im Benutzer-Profil des Forums veröffentlicht werden.
2. Als Nutzer verpflichten Sie sich, vor der Veröffentlichung Ihrer Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Sie nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.
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  • Ausspruch einer Abmahnung oder

  • Sperrung des Zugangs zum Forum.
4. Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.
§ 4 Übertragung von Nutzungsrechten
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1. Der Anbieter des Forums übernimmt keinerlei Gewähr für die im Forum eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
2. Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Laufzeit / Beendigung des Vertrags
1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Beide Parteien können diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3. Wenn der Nutzer seinen Account löscht bzw. löschen lässt (Kündigung des Vertrags), bleiben seine öffentlichen Äußerungen, insbesondere Beiträge im Forum, weiterhin für alle Leser sichtbar, der Account ist jedoch nicht mehr abrufbar und im Forum mit „Gast“ gekennzeichnet. Alle anderen Daten werden gelöscht. Wenn der Nutzer wünscht, dass auch seine öffentlichen Beiträge gelöscht werden, möge er dies beim Löschwunsch dem Anbieter mitteilen.
 
Quelle: Forenregeln Muster von Juraforum.de

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  B196
Geschrieben von: Mario Stübing - 27.03.2020, 17:36 - Forum: Klasse B - Keine Antworten

Jetzt ist es einige Wochen her dass die Schlüsselzahl 196 in Kraft getreten ist. Einige Anmeldungen sind zu verzeichnen, doch stelle ich bei der Beratung immer wieder fest, dass viele denken, sie könnten zwei Jahre später den Aufstieg machen. Die Aufklärung durch die Medien ist wie leider so oft nur Semiproduktiv....

Welche Erfahrungen habt Ihr in Euren Fahrschulen so gemacht ?
Und wie ist die Akzeptanz bei den Kunden?

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  Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Geschrieben von: Mario Stübing - 27.03.2020, 13:37 - Forum: Neues Recht - Keine Antworten

Moin. 
Es würde mich einmal Interessieren welche Erfahrungen Ihr als Anwärter / Ausbilder gemacht habt. Wo seht Ihr Verbesserungen und wo denkt Ihr funktioniert das neue Recht gut?

Ich selber habe noch nicht nach dem neuen Recht ausgebildet, was mir leider einige Fragen aufwirft. 
- Ist es tatsächlich ein Problem ohne A und CE als Vorbesitz?
- Wie sind die Anwärter vom Wissensstand wenn sie aus der Ausbildungsstätte kommen?
- Wie ist es mit der Reflexion ohne dem Berichtsheft?
- Wie ist die Einstellung der Anwärter gegenüber dem Bild des Fahrlehrers?

Vielleicht kann ja mal jemand seine Erfahrungen mit mir teilen.

Bis dahin....

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  Verbot für Fahrschulen und Verkehrsfachschulen
Geschrieben von: Mario Stübing - 24.03.2020, 14:40 - Forum: Corona Virus - Antworten (1)

Wegen des anhaltenden Corona Virus stehen die Fahrschulen still...
Von der Wirtschaftlichen Seite her ist es jetzt schon ein unvorstellbarer Zustand. Wir können nur hoffen dass die Ausbreitung bald im Griff ist und dass es keine weiteren großen Ansteckungen geben wird, sodass wir unseren Alltag bald wieder starten können wie wir es gewohnt wahren. 
Leider ist es aber so, dass nicht alle Fahrschulen den Betrieb eingestellt haben. Dazu mal eben ein Schreiben vom zuständigen Ministerium.

Schreiben vom Ministerium

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